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   LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2005 - 2 Ta 56/05   

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LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2005 - 2 Ta 56/05 (https://dejure.org/2005,26465)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.04.2005 - 2 Ta 56/05 (https://dejure.org/2005,26465)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. April 2005 - 2 Ta 56/05 (https://dejure.org/2005,26465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • ArbG Kiel - 6 Ca 2419d/04
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2005 - 2 Ta 56/05

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 288 (Ls.)
  • NZA-RR 2005, 656
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2005 - 2 Ta 56/05
    Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält diese Bestimmung jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die bei der Abgrenzung des Dienstvertrages vom Arbeitsvertrag zu beachten ist, zumal dies die einzige Norm ist, die Kriterien hierfür enthält (BAG Urteile vom 17.05.1978 - 5 AZR 580/77 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 13.01.1983 - 5 AZR 149/82 - EzA BGB § 611 Nr. 26 Arbeitnehmerbegriff).

    Die Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter aufgrund derartiger Weisungsrechte persönlich abhängig ist, lässt sich nicht abstrakt für alle Beschäftigten beantworten, sondern hängt vor allem auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAG Urteile vom 13.01.1983, a.a.O; vom 27.03.1991 - 5 AZR 194/90 - EzA § 611 BGB Nr. 38 Arbeitnehmerbegriff).

  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2005 - 2 Ta 56/05
    Vielmehr richtet sich der Status des Beschäftigten nach der tatsächlichen Durchführung des Vertrages (BAG Urteile vom 23.04.1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 13.01.1983 AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 27.03.1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 30.10.1991 - 7 AZR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Die Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter aufgrund derartiger Weisungsrechte persönlich abhängig ist, lässt sich nicht abstrakt für alle Beschäftigten beantworten, sondern hängt vor allem auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAG Urteile vom 13.01.1983, a.a.O; vom 27.03.1991 - 5 AZR 194/90 - EzA § 611 BGB Nr. 38 Arbeitnehmerbegriff).

  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2005 - 2 Ta 56/05
    Vielmehr richtet sich der Status des Beschäftigten nach der tatsächlichen Durchführung des Vertrages (BAG Urteile vom 23.04.1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 13.01.1983 AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 27.03.1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 30.10.1991 - 7 AZR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77

    Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2005 - 2 Ta 56/05
    Über diesen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus enthält diese Bestimmung jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die bei der Abgrenzung des Dienstvertrages vom Arbeitsvertrag zu beachten ist, zumal dies die einzige Norm ist, die Kriterien hierfür enthält (BAG Urteile vom 17.05.1978 - 5 AZR 580/77 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vom 13.01.1983 - 5 AZR 149/82 - EzA BGB § 611 Nr. 26 Arbeitnehmerbegriff).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2012 - 5 Sa 607/11

    Zum Arbeitnehmerstatus eines GmbH-Geschäftsführers - unionsrechtlicher

    Entscheidend für die Abgrenzung ist die praktische Durchführung des Rechtsverhältnisses (BAG 08.06.1967 AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 6; LAG Schleswig-Holstein 19.09.2005, 08.04.2005, NZA-RR 2005, 656), wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis, sondern z. B. als freies Dienstverhältnis bezeichnen, der Beschäftigte jedoch tatsächlich weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet (BAG 25.01.2007, EzA § 233 ZPO 2002 Nr. 6).

    Entscheidend für die Abgrenzung ist die praktische Durchführung des Rechtsverhältnisses (BAG 08.06.1967 AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 6; LAG Schleswig-Holstein 19.09.2005, 08.04.2005, NZA-RR 2005, 656), wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis, sondern z. B. als freies Dienstverhältnis bezeichnen, der Beschäftigte jedoch tatsächlich weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet (BAG 25.01.2007, EzA § 233 ZPO 2002 Nr. 6).

  • LAG Hessen, 13.03.2015 - 10 Sa 575/14

    Arbeitnehmer kann auch sein, wer in einem Home-Office EDV-Programme entwickelt,

    Für diese Personengruppe wird vielfach vertreten, es handle sich trotz weitgehender Weisungsfreiheit in örtlicher und zeitlicher Hinsicht um ein Arbeitsverhältnis, wenn der Mitarbeiter auf die Arbeitsmittel des Unternehmens, insbesondere Hard- und Software bzw. auf die enge Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeiterin im Betrieb angewiesen ist (vgl. LAG Schleswig?Holstein 8. April 2005 - 2 Ta 56/05 - NZA?RR 2005, 656; ErfK/Preis 15. Aufl. § 611 BGB Rn. 81; Wank RdA 1999, 225, 232) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 380/17

    Arbeitnehmereigenschaft eines Kurierfahrers

    60 Entscheidend für die Abgrenzung ist die praktische Durchführung des Rechtsverhältnisses (BAG 08.06.1967 AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 6; LAG Schleswig-Holstein 19.09.2005, 08.04.2005, NZA-RR 2005, 656), wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis, sondern z. B. als freies Dienstverhältnis bezeichnen, der Beschäftigte jedoch tatsächlich weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet (BAG 25.01.2007, EzA § 233 ZPO 2002 Nr. 6).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 513/13

    Handelsvertreter - Arbeitnehmerstatus

    Entscheidend für die Abgrenzung ist die praktische Durchführung des Rechtsverhältnisses (BAG 08.06.1967 AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 6; LAG Schleswig-Holstein 19.09.2005, 08.04.2005, NZA-RR 2005, 656), wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis, sondern z. B. als freies Dienstverhältnis bezeichnen, der Beschäftigte jedoch tatsächlich weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet (BAG 25.01.2007, EzA § 233 ZPO 2002 Nr. 6).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 3 Sa 437/14

    Arbeitnehmerbegriff - Korrekturtätigkeit - Nettolohnvereinbarung

    Entscheidend für die Abgrenzung ist die praktische Durchführung des Rechtsverhältnisses (BAG 08.06.1967 AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 6; LAG Schleswig-Holstein 19.09.2005, 08.04.2005, NZA-RR 2005, 656), wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis, sondern z. B. als freies Dienstverhältnis bezeichnen, der Beschäftigte jedoch tatsächlich weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet (BAG 25.01.2007, EzA § 233 ZPO 2002 Nr. 6).
  • LAG Hamm, 04.01.2012 - 2 Ta 337/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Mangelnde Rechtsfähigkeit einer

    Demgegenüber ist dem Arbeitsgericht nicht verwehrt, die wegen der funktionellen Zuständigkeit durch den Vorsitzenden allein erlassene Versäumnisentscheidung durch eine Kammerentscheidung nachträglich anders zu bewerten und die Zulässigkeit des Rechtsweges zu verneinen (vgl. dazu LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 22.07.2005 - 4 Ta 178/05, NZA-RR 2005 656).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerbegriff - Darlegungslast

    Entscheidend für die Abgrenzung ist die praktische Durchführung des Rechtsverhältnisses (BAG 08.06.1967 AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 6; LAG Schleswig-Holstein 19.09.2005, 08.04.2005, NZA-RR 2005, 656), wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis, sondern z. B. als freies Dienstverhältnis bezeichnen, der Beschäftigte jedoch tatsächlich weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet (BAG 25.01.2007, EzA § 233 ZPO 2002 Nr. 6).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - 3 Sa 446/13

    Hinreichende Bestimmtheit einer das Arbeitsverhältnis betreffenden

    Entscheidend für die Abgrenzung ist die praktische Durchführung des Rechtsverhältnisses (BAG 08.06.1967 AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 6; LAG Schleswig-Holstein 19.09.2005, 08.04.2005, NZA-RR 2005, 656), wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis, sondern z. B. als freies Dienstverhältnis bezeichnen, der Beschäftigte jedoch tatsächlich weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet (BAG 25.01.2007, EzA § 233 ZPO 2002 Nr. 6).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2013 - 5 Sa 339/12

    Abgrenzung - Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Außerordentliche Kündigung -

    Entscheidend für die Abgrenzung ist die praktische Durchführung des Rechtsverhältnisses (BAG 08.06.1967 AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 6; LAG Schleswig-Holstein 19.09.2005, 08.04.2005, NZA-RR 2005, 656), wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis, sondern z. B. als freies Dienstverhältnis bezeichnen, der Beschäftigte jedoch tatsächlich weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet (BAG 25.01.2007, EzA § 233 ZPO 2002 Nr. 6).
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